Hier ein Überblick über die Auflagen ab 14.02.2022
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie deren Trainer und Übungsleiter (Anleitungspersonal), die einen Impf- oder Genesenen- oder negativen Testnachweis vorzuweisen (3G-Regel). Die Kontakterfassung ist sicherzustellen.
Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, da sie einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen! Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind vom Testnachweis ausgeschlossen.
Für Sportlerinnen und Sportler ab 18 Jahre gilt für den Innensport die 2G+ Regelung. Demnach haben sie die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises sowie jeweils eines Testnachweises. Die Kontakterfassung ist sicherzustellen. Ausgenommen von dem Testnachweis sind:
· geboosterte Personen,
· Personen, für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,
· Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie
· vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.
Anleitungspersonal (Trainer, Übungsleiter, etc.) unterliegt für den Innen- und Außensport der 3G Regelung. Demnach müssen sie einen gültigen Impf- oder Genesenen- oder negativen Testnachweis vorweisen.
In der Verordnung ist für uns §13 Sport zutreffend!
Liebe Vereinsmitglieder und Eltern, der Karateverein Kirschau wünscht allen ein gesundes erfolgreiches sowie friedliches Jahr 2022! Lasst uns weiterhin unsere Leidenschaft für den Kampfsport stärken und lasst uns jeden Tag ein klein wenig besser sein als am Tag zuvor! In diesem Sinne freuen wir uns auf euch! Es grüßt ganz herzlich euer Karate-Team Kirschau
NEWS vom 20.11.2021
Die Regelungen für die die Ausübung von organisiertem Sport wurden geändert! Unter §13 Sport der Verordnung findet man nachfolgende Vorgaben:
1. Die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für Publikumsverkehr ist untersagt.
2. Die Öffnung dieser Anlagen ist nur zulässig für
Ø Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie deren Trainer und Übungsleiter, die einen Impf- oder Genesenen- oder negativen Testnachweis vorzuweisen haben (3G-Regel). Die Kontakterfassung ist sicherzustellen. (Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, da sie einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen!)
Ø Dienstsport, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung, Schwimmkursen sowie für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler, Berufssportlerinnen und -sportler und Nachwuchssportlerinnen und -sportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der professionellen Teamsportarten trainieren. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel) sowie die Kontakterfassung.
Terminzuordnung
Termine in Braun=Karateverein Kirschau
Termine in Grün=German JKF Goju Kai
Am letzten Freitag fand im JKF Goju Kai Hombu Dojo in Geisling die diesjährige Danprüfung für 4 Prüflinge statt.
Hagen Neumann und André Schmück von unserem Verein bestanden erfolgreich ihre Prüfung zum 6. Dan und gehören nun zur Riege der mit höchstgraduierten Vertretern unseres Verbandes! Vielen Dank an unseren Meister Stanko Kumer, welcher uns seinen Weg gezeigt hat und uns bei jedem Training immer ein Stück unseres Weges begleitet und gefördert hat! Wir freuen uns also auf die kommenden Trainingseinheiten 🙂
Marco Lösch (aus Chemnitz) legte ebenfalls eine gute Prüfung zum 4. Dan ab und Patricia Köhler (aus Dresen) zu ihrem 1. Dan.
Die Prüfer Stanko Kumer, Wolfgang Weigang (Präsident des Deutschen Karate Verbandes) Helmut Körber (Prüfungsreferent Bayern) waren sehr zufrieden.
Herzlichen Glückwunsch an die Danträger!!